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Die Pflegegrade

Pflegegrade

Sachleistung bei häuslicher Pflege (Versorgung durch einen Pflegedienst)

Dieses Geld steht maximal zur Verfügung, wenn Sie bzw. Ihre pflegebedürftigen Angehörigen durch einen Pflegedienst wie dem Pflegedienst Schieffelbein betreut und versorgt werden. Diese Beträge können durch unsere Leistungen ausgeschöpft werden, ohne dass für Sie eine Zuzahlung entsteht.

Pflegegrad 2: monatlich 689 Euro
Pflegegrad 3: monatlich 1.298 Euro
Pflegegrad 4: monatlich 1.612 Euro
Pflegegrad 5: monatlich 1.995 Euro

Pflegegeld bei häuslicher Pflege (Versorgung durch Angehörige oder private Pflegeperson)

Sollten Sie keine Versorgung und Betreuung durch einen Pflegedienst wie unserem benötigen oder wünschen, bekommen Sie die unten aufgeführten Beträge monatlich direkt von der Pflegekasse auf Ihr Konto ausgezahlt.

Pflegegrad 2: monatlich 316 Euro
Pflegegrad 3: monatlich 545 Euro
Pflegegrad 4: monatlich 728 Euro
Pflegegrad 5: monatlich 901 Euro
bei Verhinderung der Pflegeperson: maximal 1.612 Euro (jährlich ) = Urlaubsverhinderungspflege

Nehmen Sie 125 Euro zusätzlich pro Monat in Anspruch

Ab dem 01.01.2017 können Pflegegeldbezieher gemäß §45b Absatz 1a Sozialgesetzbuch so genannte "Betreuungs- und Entlastungsleistungen" in Anspruch nehmen , die von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125 Euro monatlich bezahlt werden. Mehr Informationen (PDF)