
Versorgung
Bei Leistungen der Pflegeversicherung sowie private Zusatzleistungen
- Vereinbaren Sie mit uns ein kostenloses Informationsgespräch in unseren Räumlichkeiten
- Erstbesuch (wird privat in Rechnung gestellt wenn keine Pflegestufe vorhanden ist ) in der häuslichen Umgebung des zukünftigen Klienten
- Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe (einschließlich mit Pflegevertrag und Kostenübersicht)
- Abklären der gewünschten Versorgungszeiten
- Informationen für weitere Hilfen / und oder zusätzliche private Leistungsangebote sowie Beratung zu Pflegehilfsmitteln
- ggf. wenn gewünscht Umwandlung der Pflegeversicherungsleistung durch Pflegedienst Schieffelbein (siehe Menüpunkt Pflegestufen)
- Ausfüllen der Anamnese
- Gemeinsames erstellen der Pflegeplanung insbesondere gewünschte Zielsetzung (bei Pflegeversicherung)
- Anlegen der Pflegedokumentation
- Ausgabe von Informationsmaterialien an zukünftigen Klienten
- Durchführung der gewünschten Leistungen durch eine ausgebildete Pflegehilfskraft und/oder Pflegefachkraft.
- Sie haben eine Stammpflegekraft (Vertretung bei Urlaub, freien Tagen oder Krankheit)
- Durchführung der Leistungen unter dem Aspekt der aktivierenden Pflege sowie der individuellen Tagesverfassung des Klienten
- Regelmäßige Beratung während der Versorgung in Bezug auf evtl. bestehende Risiken sowie prophylaktische Maßnahmen
- Gemeinsames setzen neuer Ziele bzw. überprüfen der bereits vorhandenen
- tägliches Führen der Pflegedokumentation bei Ihnen vor Ort
- Einmal jährlich oder bei Bedarf erfolgt durch die Pflegedienstleitung/stellvertretenden Pflegedienstleitung oder der Qualitätsbeauftragten/Pflegeberater eine Pflegevisite sowie die Befragung unserer Klienten nach deren Zufriedenheit mit der Versorgung und dem Leistungsangebot des Pflegedienst Schieffelbein GmbH.
Bei Leistungen der Krankenkasse
- In den meisten Fällen werden wir direkt vom behandelnden Arzt oder vom Krankenhaus/ Reha telefonisch beauftragt die Versorgung eines Klienten mit häuslicher Krankenpflege zu übernehmen. (siehe Menüpunkt unsere Leistungen /Krankenversicherungsleistungen). Aber auch Sie persönlich können sich Ihren Pflegedienst auswählen.
- Sie erhalten eine Verordnung für häusliche Krankenpflege von Ihrem behandelnden Arzt. Diese reichen wir bei Ihrer zuständigen Krankenkasse zur Kostenübernahme ein. Bereits vor dem ersten Einsatz zur Versorgung durch uns, können wir Ihnen mitteilen ob die Krankenversicherung die Kosten für die vorgesehene Leistung übernimmt. Folgende Kosten kommen auf den Klienten zu:
- Es sind 10 Prozent der Kosten, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme je Kalenderjahr und zusätzlich 10 Euro je Verordnung zu zahlen. Diese Zuzahlung leisten Sie direkt an Ihre Krankenkasse, von uns erhalten Sie keine Rechnung, da wir ebenfalls direkt mit Ihrer Krankenversicherung abrechnen. Um die Kosten für Sie so gering wie möglich zu halten, ist es bei den meisten Ärzten möglich eine Dauerverordnung über mehrere Monate für bestimmte Leistungen zu erhalten.
- Versorgung erfolgt durch eine Pflegefachkraft. Eine kurze Pflegeplanung zur angeordneten Maßnahme wird erstellt sowie alle 28 Tage oder bei Veränderungen überprüft und erneuert (evaluiert). Die Pflegedokumentation wird bei jedem Einsatz geführt. Auf Wunsch können Sie eine private Serviceleistung abschließen, die beinhaltet das Besorgen der ggf. notwendigen Folgeverordnung, das Einlesen lassen der Kassenkarte beim behandelnden Arzt, das Bestellen und Besorgen sowie einlösen von Rezepten (z.B. für benötigte Medikamente oder Verbandsmaterialien). Hierzu erhalten Sie bei der ersten Versorgung einen Leistungskatalog zur Information.
- Sie haben eine Stammpflegekraft (Vertretung bei Urlaub, freien Tagen oder Krankheit)